4. Irrtum im Sozialrecht (Hartz 4, Jobcenter)

4. Irrtum: Ich muss die Eingliederungsvereinbarung akzeptieren und unterschreiben, die das Jobcenter vorlegt

Nein, Eingliederungsvereinbarungen sind verhandelbar. Das Jobcenter kann die Eingliederungsvereinbarung auch per Verwaltungsakt erlassen. Dagegen ist dann der Widerspruch möglich. Widerspruch gegen Eingliederungsvereinbarungen hat keine aufschiebende Wirkung, diese kann ggfs. im einstw. Rechtsschutz angeordnet werden. Nach der Entscheidung über den Widerspruch kann Klage eingereicht werden.

Hilfe im Sozialrecht und Arbeitsrecht

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Tipps & Tricks zu Hartz 4 und dem Jobcenter

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