1. Irrtum: Die angemessenen Wohnungskosten bestimmt das Jobcenter in den KdURichtlinien

Nein. Es gibt keine starren Kosten der Unterkunft. Die Richtlinien sind für die Gerichte nicht verbindlich. Die Gerichte berechnen die Kosten der Unterkunft nach eigenen Regeln. Diese können zugunsten des Betroffenen ausfallen. Ein paar Euro können hier entscheidend sein, damit die Betriebskosten oder die Mietschulden übernommen werden. In vielen Fällen kann die falsche Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter auch dazu führen, dass die Kündigung des Vermieters unwirksam ist, da den Mieter kein Verschulden trifft.